Was können wir für Sie tun?

Wer als Unternehmer am Markt tätig ist, hat eine Vielzahl von Rechtsnormen zu be­achten. Angesichts der zunehmenden Komplexität und Regelungsdichte des Wirt­schafts­rechts kann eine vorausschauende anwaltliche Beratung mitentscheidend sein für den wirtschaftlichen Erfolg eines Unternehmens. Auch Privatpersonen werden bis­weilen mit Situationen konfrontiert, in denen eine individuelle rechtliche Betreuung unerläßlich ist. Die Kanzlei LÜKE steht ihren Mandanten in allen geschäftlichen und privaten Rechtsfragen mit Rat und Tat zur Seite.

Kleine und mittelständische Unternehmen

Viele Unternehmen wünschen sich in juristischen Fragen einen zuverlässigen Part­ner, der die gesamte Bandbreite der im Geschäftsleben auftretenden rechtlichen Aufgabenstellungen abdeckt. Ihnen bietet die Kanzlei LÜKE umfassende Beratung aus einer Hand – von der Gründung bis zur Erschließung neuer Märkte im Ausland.

Wir verstehen Ihr Geschäft.

In Zusammenarbeit mit ihren Kooperationspartnern erbringt die Kanzlei LÜKE qualifizierte Beratungsleistungen in allen wirtschaftsrelevanten Rechtsbereichen. Sie deckt den Beratungsbedarf von Unternehmen somit vollständig ab und übernimmt für viele Mandanten die Funktion einer ausgelagerten Rechtsabteilung. Zu ihren Kernkompetenzen zählt die Beratung und Interessenvertretung auf folgenden Gebieten:

  • Gesellschaftsrecht: Rechtsformberatung, Gesellschaftsgründung, Gestaltung von Gesellschaftsverträgen, Beratung bei Gesellschafterversammlungen und -beschlüssen, Ausarbeitung und Verhandlung von Geschäftsführerverträgen, Beratung bei Gesellschafterstreitigkeiten, Umwandlung und Umstrukturierung, Unternehmenskauf, Unternehmensnachfolge, Joint Ventures
  • Vertragsrecht: Gestaltung, Verhandlung und Abwicklung von Verträgen aus allen Rechtsgebieten (z. B. Kauf-, Darlehens-, Dienst- und Werkverträge; Miet-, Pacht- und Leasingverträge; Franchise-, Lizenz- und Vertriebsverträge), Durchsetzung vertraglicher Ansprüche, Ausarbeitung und Überprüfung Allgemeiner Geschäftsbedingungen (AGB)
  • Handels- und Vertriebsrecht: Gestaltung, Verhandlung und Abwicklung handelsrechtlicher Verträge aller Art (z. B. Handelskauf-, Franchise- und Lizenzverträge; Kooperations-, Vertriebs- und Vertragshändlerverträge; Handelsvertreter-, Handelsmakler- und Kommissionsverträge), Durchsetzung handelsrechtlicher Ansprüche, grenzüberschreitende Handelsgeschäfte (z. B. internationaler Warenkauf nach UN-Kaufrecht)
  • Gerichtliche und außergerichtliche Streitbeilegung: Prozeßführung vor staatlichen Gerichten und Schiedsgerichten, Vertretung in Mediationsverfahren, Führung von Vergleichsverhandlungen, Streitvorbeugung und -vermeidung
  • Internationales Privat- und Verfahrensrecht: Gestaltung, Verhandlung und Abwicklung von Verträgen mit Auslandsbezug, konzeptionelle Planung, Vorbereitung und Koordinierung wirtschaftlicher Betätigung im Ausland, Planung und Abwicklung von Auslandsinvestitionen, Prüfung der internationalen Zuständigkeit von Gerichten und Behörden, Anerkennung und Vollstreckung ausländischer Entscheidungen in Deutschland
  • Gewerblicher Rechtsschutz: Begründung, Überwachung und Sicherung von Marken- und Kennzeichen- sowie Gebrauchs- und Geschmacksmusterrechten, Abwehr von Ansprüchen Dritter, Know-how-Schutz, Gestaltung von Lizenzverträgen
  • Wettbewerbsrecht: Vorabkontrolle von Werbe- und Vertriebsmaßnahmen, Unterbindung unlauteren Wettbewerbs, Abwehr ungerechtfertigter Abmahnungen
  • Steuerrecht: Beratung und Gestaltung in Fragen der Unternehmensbesteuerung, des Umsatzsteuerrechts und des internationalen Steuerrechts, steuerliche Optimierung von Transaktionen, Beantragung von Subventionen und Fördermitteln, Vertretung in steuerrechtlichen Streitigkeiten
  • Arbeitsrecht: Gestaltung individueller Dienst- und Arbeitsverträge, Beratung bei der Vertragsanbahnung und -durchführung, Beendigung von Arbeitsverhältnissen durch Kündigung oder Aufhebungsvertrag
  • Immobilienrecht: An- und Verkauf von Immobilien, Bestellung von Grundpfandrechten, Beratung und Vertretung in Fragen des gewerblichen Mietrechts
  • Insolvenz- und Sanierungsrecht: Beratung in Liquiditätskrisen, Erarbeitung von Sanierungskonzepten, Verhandlungen zur Schuldenbereinigung, Beratung und Vertretung des Schuldners in allen Stadien von Krise und Insolvenz, Beratung von Geschäftsführern und Gesellschaftern zur Vermeidung der persönlichen Haftung und Strafbarkeit, Beratung und Vertretung von Gläubigern zur Sicherung ihrer Rechte, Insolvenzstreitigkeiten
  • Forderungseinziehung (Inkasso): Anwaltliche Mahnschreiben, Titulierung ausstehender Forderungen im Wege gerichtlicher Mahn- oder Klageverfahren, Zwangsvollstreckung, Ratenzahlungsvereinbarungen

Freiberufler und andere Selbständige

Die Aufnahme einer selbständigen beruflichen Tätigkeit ist ein gravierender Schritt, der sorgfältig vorbereitet werden sollte. Die Kanzlei LÜKE unterstützt ihre Mandanten daher bereits im Stadium der Existenzgründung. Im laufenden Ge­schäftsbetrieb sorgt sie für den juristischen Rückhalt, der erforderlich ist, um die eigene Geschäftsidee auch langfristig erfolgreich umzusetzen.

Wir geben Ihrem Erfolg Recht.

Ob Freiberufler oder Gewerbetreibender – die Kanzlei LÜKE begleitet ihre Mandanten durch alle Phasen der Geschäftsentwicklung. Zugeschnitten auf die nicht zuletzt aus dem eigenen Kanzleibetrieb bekannten Interessen und Belange Selbständiger, erstreckt sich ihr Beratungsspektrum namentlich auf die folgenden Tätigkeitsfelder:

  • Existenzgründungsberatung: Planung und Vorbereitung von Existenzgründungen, Prüfung der rechtlichen Rahmenbedingungen, Ermittlung der geeigneten Rechtsform, Erledigung von Gründungsformalitäten, Einholung behördlicher Genehmigungen
  • Gesellschaftsrecht: Gesellschaftsgründung, Gestaltung von Gesellschaftsverträgen, Beratung bei Gesellschafterversammlungen und -beschlüssen, Ausarbeitung und Verhandlung von Geschäftsführerverträgen, Beratung bei Gesellschafterstreitigkeiten, Umwandlung und Umstrukturierung
  • Vertragsrecht: Gestaltung, Verhandlung und Abwicklung von Verträgen aus allen Rechtsgebieten (z. B. Kauf-, Darlehens-, Dienst- und Werkverträge; Miet-, Pacht- und Leasingverträge; Franchise-, Lizenz- und Vertriebsverträge), Durchsetzung vertraglicher Ansprüche, Ausarbeitung und Überprüfung Allgemeiner Geschäftsbedingungen (AGB)
  • Gerichtliche und außergerichtliche Streitbeilegung: Prozeßführung vor staatlichen Gerichten und Schiedsgerichten, Vertretung in Mediationsverfahren, Führung von Vergleichsverhandlungen, Streitvorbeugung und -vermeidung
  • Gewerblicher Rechtsschutz: Begründung, Überwachung und Sicherung von Marken- und Kennzeichen- sowie Gebrauchs- und Geschmacksmusterrechten, Abwehr von Ansprüchen Dritter, Know-how-Schutz, Gestaltung von Lizenzverträgen
  • Wettbewerbsrecht: Vorabkontrolle von Werbe- und Vertriebsmaßnahmen, Unterbindung unlauteren Wettbewerbs, Abwehr ungerechtfertigter Abmahnungen
  • Steuerrecht: Beratung und Gestaltung in Fragen der Unternehmensbesteuerung und des Umsatzsteuerrechts, steuerliche Optimierung von Transaktionen, Beantragung von Subventionen und Fördermitteln, Vertretung in steuerrechtlichen Streitigkeiten
  • Insolvenz- und Sanierungsrecht: Beratung in Liquiditätskrisen, Erarbeitung von Sanierungskonzepten, Verhandlungen zur Schuldenbereinigung, Beratung und Vertretung des Schuldners in allen Stadien von Krise und Insolvenz, Beratung von Geschäftsführern und Gesellschaftern zur Vermeidung der persönlichen Haftung und Strafbarkeit, Beratung und Vertretung von Gläubigern zur Sicherung ihrer Rechte, Insolvenzstreitigkeiten
  • Forderungseinziehung (Inkasso): Anwaltliche Mahnschreiben, Titulierung ausstehender Forderungen im Wege gerichtlicher Mahn- oder Klageverfahren, Zwangsvollstreckung, Ratenzahlungsvereinbarungen

Privatpersonen

Privatpersonen benötigen anwaltlichen Rat zumeist vor Entscheidungen von er­heblicher wirtschaftlicher Tragweite oder im Konfliktfall. Das Bedürfnis nach einem verläßlichen Ansprechpartner ist dabei besonders groß, denn rechtliche Ausein­andersetzungen in persönlichen Belangen können sehr belastend sein. Die Kanz­lei LÜKE ist sich dieser Verantwortung bewußt.

Bei uns sind Sie in besten Händen.

Zahlreiche Mandate, die der Kanzlei LÜKE übertragen werden, sind privat veranlaßt. Sie werden mit derselben Entschiedenheit und Sorgfalt bearbeitet wie die Aufträge von Geschäftskunden. Das Beratungsangebot für Privatpersonen umfaßt Rechtsfragen und -streitigkeiten aus folgenden Bereichen:

  • Vertragsrecht: Prüfung sowie Gestaltung, Verhandlung und Abwicklung von Verträgen aus allen Rechtsgebieten (z. B. Kauf-, Darlehens-, Dienst- und Werkverträge; Miet-, Pacht- und Leasingverträge), Durchsetzung vertraglicher Ansprüche, Überprüfung Allgemeiner Geschäftsbedingungen (AGB)
  • Gerichtliche und außergerichtliche Streitbeilegung: Prozeßführung vor staatlichen Gerichten und Schiedsgerichten, Vertretung in Mediationsverfahren, Führung von Vergleichsverhandlungen, Streitvorbeugung und -vermeidung
  • Internationales Privat- und Verfahrensrecht: Gestaltung, Verhandlung und Abwicklung von Verträgen mit Auslandsbezug, Prüfung der internationalen Zuständigkeit von Gerichten und Behörden, Anerkennung und Vollstreckung ausländischer Entscheidungen in Deutschland
  • Arbeitsrecht: Gestaltung individueller Dienst- und Arbeitsverträge, Beratung bei der Vertragsanbahnung und -durchführung
  • Immobilienrecht: An- und Verkauf von Immobilien, Bestellung von Grundpfandrechten und Dienstbarkeiten (Grunddienstbarkeiten, Nießbrauchsrechte, Wohnungsrechte und andere beschränkte persönliche Dienstbarkeiten), vorweggenommene Erbfolge
  • Schuldenbereinigung und Insolvenzrecht: Analyse der Verschuldungssituation, Erarbeitung von Sanierungskonzepten, Verhandlungen zur Schuldenbereinigung, Beratung und Vertretung des Schuldners im Insolvenz- und Restschuldbefreiungsverfahren, Beratung und Vertretung von Gläubigern zur Sicherung ihrer Rechte, Insolvenzstreitigkeiten
  • Forderungseinziehung (Inkasso): Anwaltliche Mahnschreiben, Titulierung ausstehender Forderungen im Wege gerichtlicher Mahn- oder Klageverfahren, Zwangsvollstreckung, Ratenzahlungsvereinbarungen